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Schuldenberatung & Schuldensanierung │ Zürcher Oberland & Raum Zürich

Betreibung oder drückende Raten?Wir schaffen Ihnen wieder finanziellen Freiraum.

Ein Zahlungsbefehl im Briefkasten, ein Inkassobüro mit hohen Spesen oder Kreditraten, die das Budget auffressen: Das lässt sich ordnen. FiPAX begleitet Sie Schritt für Schritt zu einer stabilen Lösung – mit der Abwehr unberechtigter Forderungen zum Festpreis, einer Umschuldung zu tieferen Zinsen oder einer verbindlichen Einigung mit Ihren Gläubigern.

  • Sofort handeln statt InkassodruckWir prüfen Ihren Zahlungsbefehl innert Stunden, wahren die Frist mit dem Rechtsvorschlag und weisen unzulässige Inkassogebühren zurück.
  • Sauberer Betreibungsauszug zum FestpreisUngerechtfertigte Einträge werden über Art. 8a SchKG für Dritte unsichtbar – planbar und ohne offene Kostenschätzung.
  • Eine Rate statt vielerWir bündeln Konsumkredite und teure Kreditkartensaldi zu einer einzigen, tieferen Monatsrate.
  • Verhandeln auf AugenhöheMit der Erfahrung aus über CHF 4,5 Milliarden an Fremdkapitaltransaktionen verhandeln wir mit Gläubigern über Stundungen, Zinsstopps und Nachlässe.

Diskretes Rückruf-Modul

In 15 Minuten wissen, woran Sie sind

Beim Zahlungsbefehl läuft eine Frist von zehn Tagen. Hinterlassen Sie Ihre Rufnummer – wir melden uns im gewünschten Zeitfenster diskret und sagen Ihnen, was jetzt zu tun ist und was Sie besser lassen.

100 % Diskretionsgarantie: Ihre Daten unterliegen dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Rückrufe erfolgen vollkommen neutral; wir nennen Dritten gegenüber weder Kanzlei noch Beratungsthema.

Wann dürfen wir Sie diskret anrufen?
Ihre aktuelle Priorität (optional)

Vielen Dank. Wir rufen Sie im gewünschten Zeitfenster diskret zurück.

Wo stehen Sie gerade?

Die meisten Menschen kommen nicht mit einer Rechtsfrage zu uns, sondern mit Druck: Post vom Betreibungsamt, eine Wohnungsbewerbung, die am Auszug scheitert, oder Raten, die nicht mehr aufgehen. Genau dort setzen wir an.

Sie müssen nicht alles auf einmal lösen. Wir klären zuerst, was dringend ist, und gehen dann Schritt für Schritt vor.

Geordnete Unterlagen auf einem hellen Tisch bei Tageslicht
Bild Beratung bilder/ueberblick.jpg 4:3, ca. 1200 × 900 px. Motividee: aufgeräumter Tisch mit geordneten Unterlagen, Tageslicht, zwei Personen im ruhigen Gespräch.
  • Der Zahlungsbefehl ist da – die 10-Tage-Frist läuftIm Erstkontakt prüfen wir, ob und in welchem Umfang Rechtsvorschlag nötig ist, damit Ihre Rechte gesichert bleiben.
  • Ein Eintrag blockiert die Wohnungs- oder StellensucheÜber das Verfahren nach Art. 8a SchKG erreichen wir, dass ein ungerechtfertigter Eintrag Dritten nicht mehr bekannt gegeben wird.
  • Ein Inkassobüro verlangt hohe SpesenWir trennen die berechtigte Hauptforderung von unbegründeten Zuschlägen und weisen diese gestützt auf Art. 106 OR zurück.
  • Mehrere Raten belasten Ihr MonatsbudgetBestehende Kredite und Kartensaldi lösen wir nach Art. 17 KKG vorzeitig ab und fassen sie zu einer tieferen Rate zusammen.
  • Gläubiger drohen mit Fortsetzung oder LohnpfändungWir übernehmen die Verhandlungen, vereinbaren ein Stillhalten und arbeiten tragbare Ratenvergleiche aus.

Drei Wege zur Entlastung: Sie bestimmen das Ziel, wir geben die Sicherheit

Weg 1

Forderung abwehren, Auszug bereinigen

Die rasche Lösung zum Festpreis

Eine ungerechtfertigte Betreibung müssen Sie nicht hinnehmen. Wir erheben fristgerecht Rechtsvorschlag, fordern die Gegenseite zum Rückzug auf und reichen nach drei Monaten das Gesuch um Nichtbekanntgabe nach Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG ein. Überhöhte Inkassokosten weisen wir zurück.

Weg 2

Umschulden und Zinsen senken

Kredite bündeln, Luft im Budget schaffen

Konsumkredite und Kreditkarten kosten oft 9,9 % bis 14 % Zins. Nach Art. 17 KKG dürfen Sie jederzeit vorzeitig zurückzahlen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Wir holen bei Schweizer Banken Offerten ein und fassen Ihre Verbindlichkeiten zu einer Rate zusammen – je nach Bonität ab 4,9 % bis 6,9 %.

Weg 3

Gesamtlösung mit den Gläubigern

Wenn das Einkommen nicht mehr für alles reicht

Wir erfassen alle Forderungen, berechnen Ihr betreibungsrechtliches Existenzminimum und verhandeln mit den Gläubigern über verbindliche Zahlungspläne, Zinsverzichte oder einen Nachlass mit Teilerlass. Die Instrumente der laufenden SchKG-Revision beziehen wir in die Planung ein.

Die drei grossen Themen auf dem Weg aus den Schulden

Schlüsselübergabe für eine neue Wohnung
Bild Betreibung bilder/betreibung.jpg 3:2, ca. 1200 × 800 px. Motividee: Schlüsselübergabe oder offene Wohnungstür.

Betreibung & Inkasso

Ihr guter Ruf, wiederhergestellt.

  • Rechtsvorschlag innert zehn Tagen
  • Zurückweisung unzulässiger Inkassogebühren nach Art. 106 OR und Art. 27 Abs. 3 SchKG
  • Nichtbekanntgabe im Betreibungsauszug nach Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG
  • Klage am Bezirksgericht nach Art. 85 oder 85a SchKG, wenn die Gegenseite nicht einlenkt
Person prüft entspannt ihr Monatsbudget am Laptop
Bild Umschuldung bilder/umschuldung.jpg 3:2, ca. 1200 × 800 px. Motividee: entspannte Person am Laptop, ein einziger Beleg statt Papierstapel.

Umschuldung & Raten

Weniger Zins, mehr Übersicht.

  • Gesetzlich garantierte, gebührenfreie Kreditablösung nach Art. 17 KKG
  • Kleinkredite, Barkredite und Kreditkarten in einer Monatsrate
  • Marktkonditionen je nach Bonität ab 4,9 % bis 6,9 %
  • Weniger offene Verträge in der ZEK
Handschlag nach einer Einigung am Verhandlungstisch
Bild Sanierung bilder/sanierung.jpg 3:2, ca. 1200 × 800 px. Motividee: Handschlag oder Gespräch auf Augenhöhe am Tisch.

Sanierung & Einigung

Ein Plan, der im Alltag trägt.

  • Vollständige Übersicht über Forderungen und Verlustscheine
  • Berechnung des frei verfügbaren Einkommens nach den Betreibungsrichtlinien
  • Ratenpläne mit Zinsstopp und aussergerichtliche Nachlassverträge
  • Vorbereitung auf das gerichtliche Nachlass- und das geplante Sanierungsverfahren

Feste Preise, die Sie vorher kennen

Sie wissen vor Mandatsbeginn, was es kostet. Keine Stundenzettel, keine Prozente auf Ihre Schuldsumme.

Telefonische Ersteinschätzung

15–20 Minuten: Zahlungsbefehl, Fristen und Ihre Optionen.

Kostenlosund unverbindlich

Express-Forderungsabwehr

Prüfung des Zahlungsbefehls, Rechtsvorschlag, Bestreitungsschreiben gegen Inkassospesen.

CHF 190.–pro Betreibung

Gesuch nach Art. 8a SchKG

Gesuch um Nichtbekanntgabe an das Betreibungsamt nach drei Monaten, Überwachung der 20-Tage-Frist.

CHF 190.–zzgl. CHF 40.– Amtsgebühr

Kombipaket Abwehr und Bereinigung

Rechtsvorschlag, Inkasso-Abwehr und anschliessendes Gesuch nach Art. 8a SchKG.

CHF 290.–zzgl. CHF 40.– Amtsgebühr

Umschuldung

Analyse, Offerten bei Schweizer Banken, vollständige Abwicklung der Ablösung.

Für Sie kostenlosVergütung durch die finanzierende Bank

Sanierungsbegleitung

Schuldeninventar, Budget, Stillhalteabkommen, Raten- und Nachlassvereinbarungen.

ab CHF 950.–Fallpauschale nach Anzahl Gläubiger

Alle Preise inkl. MWST, exkl. Gebühren von Ämtern und Gerichten.

Aktuelles aus unserem Blog

Praxisnahe Beiträge zu Betreibungsrecht, Inkasso, Kreditzinsen und Entschuldung.

Inkassospesen: Warum der «Verzugsschaden nach Art. 106 OR» selten geschuldet ist

Weshalb die Rechtsprechung pauschalen Bearbeitungsgebühren enge Grenzen setzt und wie Sie unzulässige Posten loswerden.

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Art. 8a SchKG im Kanton Zürich: Nach drei Monaten zum bereinigten Auszug

Wie Sie die Fristen wahren, den Gläubiger zur Begründung zwingen und den Eintrag für Dritte sperren lassen.

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Umschuldung nach KKG: Wie gebündelte Kredite Monat für Monat sparen

Das Konsumkreditgesetz garantiert die vorzeitige Ablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. So nutzen Sie den Hebel.

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In drei Schritten vom Krisenmodus zur finanziellen Stabilität

  1. Das Ersttelefonat (15–20 Minuten)

    Wir hören zu, prüfen die Fristen beim Zahlungsbefehl und leiten nötige Sofortmassnahmen ein.

  2. Ordnen und verhandeln

    Wir wehren Inkassoforderungen ab, reichen Gesuche beim Betreibungsamt ein oder holen Umschuldungsofferten ein – in Wetzikon, in Zürich-West oder per Video-Call.

  3. Verbindliche Umsetzung

    Sie erhalten den bereinigten Betreibungsauszug, unterzeichnen den neuen Kreditvertrag mit tieferer Rate oder die Vereinbarung mit Ihren Gläubigern.

Persönlich für Sie da

Lukas Brunner, Partner der FiPAX AG
Porträt Lukas-Brunner.jpg Quadratisch, ca. 800 × 800 px.

Lukas Brunner

Partner │ MLaw HSG, lic. oec. HSG, CFA, FRM

«Schulden löst man nicht mit Kurzschlusshandlungen, sondern mit nüchterner Analyse, Verhandlungskraft auf Augenhöhe und juristischer Präzision.»

Als Partner der FiPAX AG begleitet Lukas Brunner Mandantinnen und Mandanten an der Schnittstelle von Recht, Finanzen und Schuldenrestrukturierung. Seine Expertise basiert auf mehr als 15 Jahren Führungserfahrung im Schweizer Finanz- und Transaktionssektor. Vor seinem Engagement bei FiPAX baute er als Gründer und Geschäftsführer eine Zürcher Debt-Advisory-Boutique auf und verantwortete die Platzierung von über CHF 4,5 Milliarden an Fremdkapitaltransaktionen gegenüber Schweizer Banken und institutionellen Kreditgebern.

Dieses Verständnis von Bankprozessen und Bonitätskriterien kommt Ihnen zugute, wenn es um Umschuldungen, Tragbarkeit oder Verhandlungen über Nachlässe geht. Als Ökonom und Jurist (HSG) sowie ausgewiesener Finanz- und Risikoexperte (CFA, FRM) rechnet er nüchtern, wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab und schafft eine tragfähige Perspektive.

Vertraulicher Erstkontakt
Liegt ein Zahlungsbefehl vor, belastet Sie ein Inkassoschreiben oder wachsen Ihnen die Raten über den Kopf? Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie eine E-Mail. Jede Anfrage wird persönlich und mit garantierter Diskretion behandelt.

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lukas.brunner@fipax.ch

Wer früh handelt, hat die meisten Möglichkeiten

Ein kurzes, vertrauliches Telefongespräch verpflichtet Sie zu nichts, verschafft Ihnen aber sofort die Übersicht über Fristen, Rechtsmittel und Sparpotenzial.

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